Privatversicherte Patienten

Bitte fordern Sie vor Aufnahme die Behandlungsvereinbarung für den zutreffenden Fachbereich ab und klären Sie vorab die Kostenregelung mit Ihrer privaten Krankenversicherung.

Wahlärztliche Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in der jeweils gültigen Fassung berechnet.

Die Klinik ist beihilfefähig.